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Überführung des Sarges mit dem Verstorbenen
Die Einäscherung – der Ablauf
Die Bestatter bringen den Verstorbenen in die Feuerbestattungsanlage – es sei denn, sie nehmen unseren Abhol- und Bringservice in Anspruch. Beim Ausladen helfen wir mit unserem eigenen Personal; gerade bei übergroßen Särgen sind die Bestatter für diese Unterstützung sehr dankbar.
Außerdem stimmen die Bestatter mit unseren Mitarbeitern die notwendigen Papiere und Termine ab. Der Sarg erhält zur Identifikation eine Karte mit den Daten des Verstorbenen. Diese übernehmen wir in die EDV der Feuerbestattungsanlage. Den Sarg bewahren wir bis zur Einäscherung im Kühlraum auf. Die Einäscherung erfolgt in der Regel zwei bis vier Tage nach der Freigabe.
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Zweite Leichenschau durch den Amtsarzt und Freigabe zur Einäscherung
Nach der zweiten Leichenschau, die der Amtsarzt des Gesundheitsamtes des Landratsamtes Nordhausen vornimmt, werden die Unterlagen nochmals auf Vollständigkeit geprüft. Erst danach wird der Verstorbene durch unsere Mitarbeiter zur Einäscherung freigegeben. Vor dem Einäscherungsvorgang werden die Daten des Verstorbenen nochmals abgeglichen und auf Übereinstimmung geprüft.
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Der Einäscherungsvorgang – kontinuierlich überwacht
In einem Ofen führen wir immer nur die Einäscherung eines Verstorbenen durch. Der gesamte Einäscherungsvorgang wird von einem leistungsfähigen Gebäudeleitsystem gesteuert – unsere Mitarbeiter kontrollieren die Feuerbestattungsanlage kontinuierlich über eine Anlagenvisualisierung.
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Mit dem Urnenetikett in das Abholfach des Bestatters
Nach der Einäscherung geben wir die Asche des Verstorbenen in die Aschekapsel. Anschließend versehen wir diese mit einem Urnenetikett dort sind neben dem Namen des Verstorbenen dessen Geburts-, und Sterbedatum und das Datum der Einäscherung vermerkt. Die Aschekapsel stellen wir danach in das Fach des Bestatters. Nimmt der Bestatter unseren Bringservice in Anspruch, kommt die Urne bis zum Auslieferungstermin in unsere Auslieferungsfächer. Wohin wir schließlich die Rechnung schicken, regeln die Angehörigen vorab mit dem Bestatter im Bestattungsauftrag.